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Anti-Counterfeiting Trade Agreement
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Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA (deutsch Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen, âAnti-Piraterie-Abkommenâ)cite-ref-1[1] war ein geplantes multilaterales Handelsabkommen auf vĂślkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. StaatenbĂźnde wollten mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren.cite-ref-acta-dec-2-0[2]
Nach umfangreichen internationalen Protesten lehnte das Europäische Parlament ACTA am 4. Juli 2012 mit groĂer Mehrheit (478 dagegen, 39 dafĂźr, 165 Enthaltungen) ab.cite-ref-3[3]
Inhaltlich fanden sich einige Klauseln des Abkommens jedoch in einer Entwurfsversion des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens EU-Kanada (CETA) wieder, das 2013 beschlossen wurde und im Herbst 2014 ratifiziert werden sollte. Unter Kritikern bestehen BefĂźrchtungen, dass ACTA auf Basis bilateraler Abkommen de facto doch noch eingefĂźhrt wird.
Contents
⢠Inhalt
⢠Regelungen
⢠Europa
⢠Kritik
⢠Polen
⢠EU-Parlament
⢠IPRED
⢠TPP
⢠Reaktionen
⢠Siehe auch
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
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Inhalt
ACTA ist ein Abkommen, das die in den USA und Europa sowie einigen anderen Ländern vorgefundenen Gemeinsamkeiten der Durchsetzung von Schutzrechten fßr geistiges Eigentum als Mindeststandards festschreibt, mit der Absicht, diese auch in weiteren Ländern zur Geltung zu bringencite-ref-kur-4-0[4] oder sie stärker zur Geltung zu bringen. Es soll nach Aussage der EU-Kommission dauerhaftes Wachstum der Weltwirtschaft gewährleisten, Produktimitate aus dem Verkehr ziehen und den wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten.cite-ref-kur-4-1[4]
Das Abkommen normiert selbst keine Schutzrechte, sondern bezweckt den Schutz der 1994 im TRIPS-Abkommencite-ref-acta-dec-2-1[2] beschlossenen Vereinbarungen und legt den Vertragsparteien zusätzliche Verpflichtungen auf, die die Durchsetzung der Immaterialgßterrechte betreffen, nicht die Schutzvoraussetzungen oder den Schutzumfang.cite-ref-acta-dec-2-2[2]
Die Europäische Kommission und auch die Handelsvertreter der Vereinigten Staaten nennen drei Felder, auf denen ACTA Regelungen bereitstellt:cite-ref-ec-tradoc-5-0[5]cite-ref-ustr-tradoc-6-0[6]
1. Internationale Kooperation
2. Abstimmung des Gesetzesvollzugs
3. Schaffung neuer Gesetze zur Verwertung geistigen Eigentums
Es soll ein eigenständiger ACTA-Ausschuss (Engl.: ACTA committee) eingerichtet werden mit der Aufgabe, die Einhaltung des Vertrages zu Ăźberwachen, Ănderungen des ACTA-Vertrages zu verhandeln, die Aufnahme neuer Mitglieder zu bestimmen und Nicht-ACTA-Partnern zu helfen, ACTA-Bestimmungen in ihr nationales Recht zu Ăźbernehmen.cite-ref-acta-dec-2-3[2]
Die UnterstĂźtzer des Abkommens, vor allem die Verwertungsindustrie, wie zum Beispiel Plattenfirmen oder Filmstudios, erhoffen sich durch ACTA eine Abschreckung vor Verbreitung, Weitergabe und illegalem Verkauf von geschĂźtztem Material.
Regelungen
Kapitel I (1â5) Einleitung
Abschnitt 1 (1â4)
Artikel 1 legt ausdrĂźcklich fest, dass ACTA andere Abkommen, wie z. B. das TRIPS-Abkommen, nicht auĂer Kraft setzt.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-0[7]
Artikel 2 bestimmt Art und Umfang der durch das ACTA-Abkommen entstehenden Pflichten:cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-1[7]
⢠Das ACTA-Abkommen gibt vor, was die Vertragspartner in geltendes Recht umzusetzen haben. Wie dies geschieht, bleibt den Vertragspartnern Ăźberlassen, solange diese MaĂnahmen nicht dem ACTA-Vertrag zuwiderlaufen. Explizit ist auch die MĂśglichkeit genannt, dass Vertragspartner strengere Regeln zum Schutz geistigen Eigentums durchsetzen, als von ACTA vorgesehen.
⢠In Artikel 2 Absatz (2) legt das Abkommen fest, dass es keine Festlegungen trifft, welche Mittel zur Durchsetzung des Rechts auf geistiges Eigentum eingesetzt werden sollen.
Die Artikel 7 und 8 TRIPS sind nach Artikel 2 Absatz 3 sinngemäà anwendbar. Diese Normen zum Schutz der BĂźrger sind bei der Auslegung von ACTA also maĂgeblich:
⢠Artikel 7 TRIPS
⢠Der Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums sollen zur FÜrderung der technischen Innovation sowie zur Weitergabe und Verbreitung von Technologie beitragen, dem beiderseitigen Vorteil der Erzeuger und Nutzer technischen Wissens dienen, in einer dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohl zuträglichen Weise erfolgen und einen Ausgleich zwischen Rechten und Pflichten herstellen.
⢠Artikel 8 TRIPS
⢠(1) Die Mitglieder dĂźrfen bei der Abfassung oder Ănderung ihrer Gesetze und sonstigen Vorschriften die MaĂnahmen ergreifen, die zum Schutz der Ăśffentlichen Gesundheit und Ernährung sowie zur FĂśrderung des Ăśffentlichen Interesses in den fĂźr ihre sozio-Ăśkonomische und technische Entwicklung lebenswichtigen Sektoren notwendig sind; jedoch mĂźssen diese MaĂnahmen mit diesem Ăbereinkommen vereinbar sein.
⢠(2) Geeignete MaĂnahmen, die jedoch mit diesem Ăbereinkommen vereinbar sein mĂźssen, kĂśnnen erforderlich sein, um den Missbrauch von Rechten des geistigen Eigentums durch die Rechtsinhaber oder den RĂźckgriff auf Praktiken, die den Handel unangemessen beschränken oder den internationalen Technologietransfer nachteilig beeinflussen, zu verhindern.
Artikel 3 stellt fest, dass durch ACTA nationale Bestimmungen zum Recht des geistigen Eigentums nicht berĂźhrt werden. Explizit wird festgelegt, dass ein Vertragspartner nicht verpflichtet ist, MaĂnahmen umzusetzen, falls ein bestimmter Aspekt des geistigen Eigentums nicht durch das nationale Rechtssystem geschĂźtzt ist.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-2[7]
Artikel 4 enthält Datenschutz-Bestimmungen. Insbesondere wird festgelegt, dass ACTA eine Vertragspartei nicht dazu verpflichtet, Informationen weiterzugeben, die durch das nationale Rechtssystem (z. B. zum Schutz der Privatsphäre) geschßtzt sind.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-3[7]
Abschnitt 2 (5) Begriffsbestimmungen
Hier finden sich die zentralen Definitionen, unter anderem welche Rechte des geistigen Eigentums Ăźberhaupt betroffen sind.
Kapitel II (6â27) MaĂnahmen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
Abschnitt 1 (6) Allgemeine Pflichten
Jeder Unterzeichnerstaat ist verpflichtet, im nationalen Recht Verfahren bereitzustellen, die einen wirksamen Schutz geistigen Eigentums ermĂśglichen.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-4[7] Des Weiteren werden in Artikel 6 ein zĂźgiges Verfahren, das VerhältnismäĂigkeitsprinzip und staatshaftungsrechtliche Neutralität festgeschrieben.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-5[7]cite-ref-ferner-8-0[8]
(Ersteres entspricht den derzeitigen Regelungen des deutschen Rechtssystems.)cite-ref-ferner-8-1[8]
Abschnitt 2 (7â12) Zivil- und Zivilprozessrecht
Nach FuĂnote 2 kĂśnnen Patente und unverĂśffentlichte Informationen von in diesem Abschnitt beschriebenen SchutzmaĂnahmen ausgenommen werden.
Artikel 7 legt fest, dass jeder der Unterzeichnerstaaten zivilrechtliche Verfahren zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zur VerfĂźgung stellen soll.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-6[7]
Gemäà Artikel 8 sollen Zivilgerichte in den Unterzeichnerstaaten die MÜglichkeit haben, Abmahnungen zu erlassen. Dies soll vor allem dazu dienen, die Verbreitung gefälschter Produkte innerhalb eines Unterzeichnerstaats zu verhindern. In bestimmten Fällen kann eine solche Abmahnung durch die Zahlung einer Vergßtung ersetzt werden.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-7[7]
Artikel 9 regelt Schadensersatzansprßche. Diese sollen durch zivilrechtliche Verfahren bestimmt werden, in denen sich der Schadensersatz am entgangenen Gewinn des Rechteinhabers bzw. am aktuellen Marktwert der Ware oder ihrem empfohlenen Verkaufspreis orientieren kann Speziell bei Urheberrechtsverletzungen soll der Schadensersatz gemäà folgender Prinzipien bestimmt werden:
⢠Zahlung eines Pauschalbetrags und/oder
⢠Begleichung des entstandenen Schadens (geschätzt z. B. durch Berechnung des Umsatzes, der dem Rechteinhaber entgangen ist) und/oder
⢠zusätzliche Schadensersatzleistungen.
Prozesskosten sind von der unterlegenen Partei zu begleichen.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-8[7]
Die imitierenden Produkte sollen vernichtet werden dßrfen (Artikel 10). Gemäà Artikel 11 dßrfen Gerichte anordnen, dass der Verletzer dem Gericht oder dem Rechteinhaber nähere Informationen vorlegt, die im Besitz des Verletzers sind. Diese Informationen kÜnnen z. B.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-9[7]
⢠eventuelle Komplizen betreffen oder
⢠die Produktionsmittel zur Herstellung der Fälschungen oder
⢠die Vertriebswege.
Artikel 12 regelt den Erlass einstweiliger VerfĂźgungen. In bestimmten Fällen soll der Erlass einstweiliger VerfĂźgungen sogar ohne AnhĂśrung beider Parteien mĂśglich sein, z. B. wenn ansonsten ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstĂźnde oder wenn Beweise vernichtet wĂźrden. Allerdings dĂźrfen Gerichte vom Antragsteller verlangen, dass er Beweismittel vorlegt, aus denen die Notwendigkeit einer einstweiligen VerfĂźgung ersichtlich wird. Der Antragsteller einer solchen einstweiligen VerfĂźgung kann dazu verpflichtet werden, eine Kaution zu stellen, die dem Schutz des Antragsgegners dient. SchlieĂlich wird bestimmt, dass der Antragsgegner vom Antragsteller Schadenersatz verlangen kann, wenn sich eine einstweilige VerfĂźgung im Nachhinein als unberechtigt erweist.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-10[7]
Abschnitt 3 (13â22) Zoll
Auch hier sind (nach FuĂnote 6) Patente und unverĂśffentlichte Informationen ausgenommen.cite-ref-kur-4-2[4]
Zollkontrollen im Hinblick auf den Schutz geistigen Eigentums sind erlaubt, sollen aber so gestaltet werden, dass der Handel nicht unverhältnismäĂig erschwert wird (Artikel 13).
Kontrollen sollen auch fĂźr kleine Sendungen gewerblichen Charakters durchgefĂźhrt werden. Private Sendungen kĂśnnen von diesen Kontrollen ausgenommen werden (Artikel 14).
Die zuständigen BehĂśrden dĂźrfen Rechteinhaber auffordern, ihnen zur Verfolgung von UrheberrechtsverstĂśĂen mit sachdienlichen Hinweisen zu helfen (Artikel 15). Es sollen Verfahren eingefĂźhrt werden, die es den ZollbehĂśrden gestatten, verdächtige Waren zurĂźckzuhalten oder deren Freigabe zu verzĂśgern. Dies gilt sowohl bei Ein- und Ausfuhrsendungen als auch bei Transitsendungen.
Die ZollbehÜrden kÜnnen von Amts wegen tätig werden oder auf Antrag eines Rechteinhabers (Artikel 16).
Artikel 17 bestimmt wie ein solcher Antrag auszusehen hat. Es mĂźssen ausreichende Informationen und Beweise vorliegen, die eine Urheberrechtsverletzung belegen. Andernfalls kann der Antrag durch die BehĂśrden abgelehnt werden.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-11[7] Der Wegfall von Grenzkontrollen aufgrund des Schengener Abkommens wird berĂźcksichtigt.
Artikel 18 legt fest, dass der Antragsteller eine verhältnismäĂige Kaution zu hinterlegen hat, um einen Missbrauch dieser Zollkontrollen zu verhindern. Falls die ZollbehĂśrden eine Rechtsverletzung feststellen (Artikel 19), kĂśnnen Imitate und Plagiate vernichtet werden (Artikel 20).
Die BehÜrden sollen dazu ermächtigt werden, verwaltungsrechtliche Sanktionen zu verhängen, falls eine Rechtsverletzung festgestellt wurde. Die Unterzeichnerstaaten kÜnnen ihren ZollbehÜrden erlauben, Informationen ßber einbehaltene Waren oder ßber ihre Herkunft an den Rechteinhaber weiterzugeben. Diese Weitergabe von Informationen muss erfolgen, falls eine Rechtsverletzung nach Artikel 19 festgestellt wurde.(Artikel 22).cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-12[7]cite-ref-ferner-8-2[8]
Abschnitt 4 (23â26) Strafrecht
Der Vertrag gibt in Artikel 23 Standards vor, die das Strafrecht der Unterzeichnerstaaten erfĂźllen soll: Strafen und Strafverfahren aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts sollen verhängt werden, wenn diese Verletzung vorsätzlich und in gewerblichem AusmaĂ stattfindet.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-13[7] Der Begriff âgewerbliches AusmaĂâ schlieĂt in diesem Zusammenhang alle Handlungen ein, die âder Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils dienenâ.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-14[7] Insbesondere werden Strafen vorgesehen fĂźr die Einfuhr oder die Verwendung von Verpackungen oder Etiketten, welche eine eingetragene Marke verletzen.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-15[7] Das unbefugte Mitschneiden von Filmen während einer KinovorfĂźhrung kann unter Strafe gestellt werden.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-16[7] Auch die Beihilfe zu einem der o. g. Vergehen soll bestraft werden. Ebenso sollen auch juristische Personen belangt werden kĂśnnen.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-17[7]
Artikel 24 sieht vor, dass sowohl Haft- als auch Geldstrafen verhängt werden kÜnnen. Die Strafen sollen so bemessen sein, dass sie eine abschreckende Wirkung auf potentielle Täter haben.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-18[7]
Artikel 25 setzt Mindeststandards fßr Beschlagnahme, Einziehung und Vernichtung. Generell sollen die zuständigen BehÜrden das Recht besitzen, Waren zu beschlagnahmen, bei denen der Verdacht auf eine Verletzung des Urheberrechts besteht. Waren, bei denen eine Verletzung des Urheberrechts festgestellt wurde, dßrfen eingezogen und vernichtet werden. Ebenso dßrfen Geräte, die zur Produktion dieser Waren dienten, eingezogen und vernichtet werden. Eine Entschädigung des Rechteverletzers wird ausdrßcklich ausgeschlossen. Zudem sollen die Gerichte der Unterzeichnerstaaten die Befugnis besitzen, die Beschlagnahme und Einbeziehung von VermÜgenswerten des Rechteverletzers anzuordnen.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-19[7]
(Artikel 23, Absatz 1 soll dem gegenwärtigen deutschen Standard in §§ 106, 108 UrhG und § 143 MarkenG entsprechen.cite-ref-kur-4-3[4] § 143 MarkenG in Verbindung mit § 14 MarkenG entsprächen genau der Formulierungen âgeschäftlicher Verkehrâ,cite-ref-9[9] âin Wahrnehmung oder FĂśrderung eigener oder fremder Geschäftsinteressen am Erwerbsleben teilnehmenâcite-ref-10[10] und ohne âGewinnerzielungsabsicht oder Entgeltlichkeit vorauszusetzenâ,cite-ref-11[11] wie sie ACTA statuiert.cite-ref-kur-4-4[4] Die Einbeziehung von Etiketten und Verpackungen im zweiten Absatz von Artikel 23 soll § 143 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 Nummern 1, 2 und Absatz 3 MarkenG entsprechen.cite-ref-ferner-8-3[8] Die Regelungen in Artikeln 24 bis 26 sollen den deutschen Regelungen von §§ 106 Absatz 1, 108 Absatz 1 UrhG, § 143 Absatz 1 und 2 MarkenG, § 46 StGB, §§ 73 ff. StGB und § 160 StPO entsprechen.)cite-ref-ferner-8-4[8]cite-ref-kur-4-5[4]
Abschnitt 5 (27) Geistiges Eigentum in digitalem Umfeld
Artikel 27 beschreibt die angestrebten Vorgehensweisen zum Schutz geistigen Eigentums im Internet und bei der Nutzung digitaler Medien.
Grundsätzlich soll geistiges Eigentum im digitalen Umfeld genauso behandelt werden wie auĂerhalb (Artikel 27 Absatz 1). Dies betrifft auch digitale Netzwerke. Durchsetzungsverfahren fĂźr geistiges Eigentum dĂźrfen aber nicht dazu fĂźhren, dass rechtmäĂige Tätigkeiten im Internet (wie z. B. der digitale Handel) behindert werden. Zudem wird der Vorrang von Grundrechten wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre betont (Artikel 27 Absatz 2). In einer FuĂnote schlägt der Vertrag vor, dass Regelungen zur Haftungsbeschränkung von Internet-Diensteanbietern eingefĂźhrt werden sollen, sowie Regelungen zur Beschränkung von Rechtsbehelfen gegen Internet-Diensteanbieter.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-20[7]
Kooperationsbestrebungen im Wirtschaftsleben zum Schutz des geistigen Eigentums sollen gefĂśrdert werden, falls diese KooperationsbemĂźhungen nicht den rechtmäĂigen Wettbewerb beschränken. Zudem wird betont, dass derartige Kooperationen allgemeine Rechtsgrundsätze (wie z. B. Meinungsfreiheit, das Recht auf einen fairen Prozess oder das Recht auf den Schutz der Privatsphäre) nicht beeinträchtigen dĂźrfen.(Artikel 27 Absatz 3).cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-21[7]
Onlineanbieter sollen durch die zuständigen BehĂśrden dazu gezwungen werden kĂśnnen, einem Rechteinhaber Informationen zu geben, anhand derer ein Rechteverletzer identifiziert werden kann. Auch hier wird aber wieder der Vorrang grundlegender Rechtsprinzipien (wie z. B. Meinungsfreiheit, das Recht auf einen fairen Prozess oder das Recht auf den Schutz der Privatsphäre) betont. Ebenso wird betont, dass durch derartige MaĂnahmen rechtmäĂige Tätigkeiten im Internet nicht behindert werden dĂźrfen (Artikel 27 Absatz 4).cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-22[7]
Die Absätze 5 bis 8 des Artikels 27 befassen sich mit dem Digital Rights Management (DRM). Die Vertragsparteien sollen gesetzliche Regelungen gegen die Umgehung des DRM einfßhren. Strafbar werden sollen dadurch das Beseitigen eines solchen Schutzmechanismus, sowie die Herstellung, Verbreitung und Nutzung von Verfahren, die zur Beseitigung eines solchen Schutzmechanismus dienen.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-23[7]
Kapitel III (28â32) Durchsetzungspraxis
Artikel 28 legt fest, dass die GrenzbehĂśrden Fachkompetenz im Bereich geistiges Eigentum aufbauen sollen. Die interne Abstimmung zwischen BehĂśrden soll gefĂśrdert und Strukturen zur besseren Kommunikation zwischen BehĂśrden und Rechteinhabern geschaffen werden.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-24[7]
Artikel 29 regelt die Zusammenarbeit der GrenzbehĂśrden der Unterzeichnerstaaten. Es wird festgelegt, dass die GrenzbehĂśrden Informationen austauschen dĂźrfen, wenn dies zur Sicherung geistiger Eigentumsrechte nĂśtig erscheint.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-25[7]
In den Artikeln 30 und 31 wird festgelegt, dass die Vertragsparteien MaĂnahmen ergreifen sollen, um die bestehenden Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums in der Ăffentlichkeit bekannt zu machen. Weiterhin sollen die Unterzeichnerstaaten das Ăśffentliche Bewusstsein um die Bedeutung des geistigen Eigentums stärken.cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-26[7]
Kapitel IV (33â35) Internationale Zusammenarbeit
Hier wird die Zusammenarbeit beschrieben, die den in Kapitel V errichteten ACTA-Ausschuss koordinieren soll. Insbesondere regelt Artikel 35, dass anderen, auch Nicht-ACTA-Ländern bei der Einfßhrung von Regelungen im Sinne des ACTA geholfen werden soll.
Kapitel V (36â38) Institutionelle Regelungen (ACTA-Ausschuss)
Hier wird der ACTA-Ausschuss konstituiert, Arbeitssprache ist Englisch.
Kapitel VI (39â45) Schlussbestimmungen
Die Artikel 39â45 regeln u. a. folgende Details: Unterzeichnung des Vertrags (Artikel 39), Inkrafttreten des Vertrags (Artikel 40), RĂźcktritt eines Unterzeichnerstaats vom Vertrag (Artikel 41), Ănderung des Vertrags (Artikel 42), sowie den späteren Beitritt eines Staats zum Vertrag (Artikel 43).cite-ref-acta-deutsch-aug2011-7-27[7]
Die Verhandlungen
Teilnehmende Länder
Geschichte der Verhandlungen
Bereits am Rande des G8-Gipfels in Sankt Petersburg 2006 begannen die Vorgespräche zu ACTA zwischen den USA und Japan.cite-ref-13[13]cite-ref-14[14]
Die Verhandlungen Ăźber die Details des Abkommens begannen 2008 in Genf und endeten nach der zwĂślften Verhandlungsrunde im Dezember 2010 in Sydney. Diese Verhandlungen fanden unter Ausschluss der Ăffentlichkeit statt, weshalb lange Zeit der genaue Verhandlungsstand und die Positionen der einzelnen Länder unbekannt waren.cite-ref-15[15]cite-ref-information-des-ige-zu-acta-16-0[16] Die Vereinigten Arabischen Emirate und Jordanien nahmen nach der ersten Verhandlungsrunde im Juni 2008 nicht mehr an den Verhandlungen teil.cite-ref-17[17]
Zur Durchsetzung von UrheberrechtsansprĂźchen im Internet auf internationaler Ebene wurde unter anderem diskutiert, auch die Internetdienstanbieter fĂźr von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen als StĂśrer haftbar zu machen. Dieser Verantwortung hätten sie sich nur entziehen kĂśnnen durch eine Verpflichtung, den Datenverkehr ihrer Kunden zu Ăźberwachen und ihnen gemäà dem umstrittenen Three-Strikes-Prinzip den Internetzugang nach drei VerstĂśĂen gegen das Urheberrecht zu sperren.cite-ref-spiegel1-18-0[18]
Anfang März 2010 forderte das Europäische Parlament die EU-Kommission in einem interfraktionellen EntschlieĂungsantrag auf, das Parlament Ăźber alle Phasen der Verhandlungen zu informieren.cite-ref-21[21]
Nach der letzten Verhandlungsrunde legten die ACTA-Vertragsparteien am 3. Dezember 2010 eine beinahe endgĂźltige Fassung vor.cite-ref-acta-dec-2-4[2] Die endgĂźltige Fassungcite-ref-22[22]cite-ref-acta-may-23-0[23] wurde Ende Mai 2011 vorgelegt. Diese enthielt gegenĂźber der Version vom Dezember wenige Ănderungen und legte vor allem den Zeitraum, innerhalb dessen der Vertrag zu unterzeichnen ist, auf den Zeitraum vom 1. Mai 2011 bis zum 1. Mai 2013 fest.cite-ref-acta-may-23-1[23]
Bevor ACTA in der EU in Kraft treten kann, mĂźssen der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament dem Vertrag zustimmen.cite-ref-24[24] Die Zustimmung des Rats erfolgt dabei in zwei Schritten. Er muss erst einen Beschluss zur Unterzeichnung des Abkommens erlassen und im Anschluss zur Ratifikation einen Beschluss Ăźber die eigentliche Verabschiedung des Abkommens erlassen.cite-ref-25[25] Ersteres geschah am 16. Dezember 2011 in einer nicht-Ăśffentlichen Sitzung im Rat fĂźr Landwirtschaft und Fischerei.cite-ref-26[26]cite-ref-27[27] Da ACTA auch Regelungen zum Strafrecht beinhaltet, wofĂźr die EU keine Regelungskompetenz besitzt, handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, welches die EU-Mitgliedstaaten auch selbst schlieĂen und ratifizieren mĂźssen.cite-ref-28[28]cite-ref-29[29]
Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung
Am 1. Oktober 2011 wurde ACTA von Kanada, Australien, Japan, Marokko, Neuseeland, SĂźdkorea, Singapur und den USA unterzeichnet.cite-ref-30[30] Bei der Runde in Tokio am 26. Januar 2012 unterzeichneten die EU, Ăsterreich, Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte KĂśnigreich.cite-ref-31[31]
Mit Votum vom 4. Juli 2012 hat das EU-Parlament beschlossen, ACTA nicht zu ratifizieren, weshalb ACTA fĂźr die EU nicht in Kraft treten kann.cite-ref-32[32] Einige EU-Mitgliedstaaten haben die Ratifizierung trotz ursprĂźnglicher Zusage wegen der Massenproteste vorerst ebenfalls explizit gestoppt (Lettland, Polen,cite-ref-pol-rat-33-0[33] Slowakei, Tschechien, Ăsterreich,cite-ref-34[34] Bulgarien, Deutschland, Niederlande,cite-ref-35[35] Litauen,cite-ref-36[36] Slowenien,cite-ref-musikindustrie-37-0[37] Rumänien,cite-ref-38[38] Finnlandcite-ref-39[39]). Die Botschafterin von Slowenien entschuldigte sich sogar Ăśffentlich bei der BevĂślkerung fĂźr die Unterzeichnung.cite-ref-sln-rat-40-0[40]
Erst wenn sechs Staaten ACTA ratifiziert haben, tritt das Ăbereinkommen dreiĂig Tage danach in Kraft (ACTA Art. 40). Noch hat kein Staat seine Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde beim Depositar Japan hinterlegt.
Vorschläge der NGOs
Europa
Neben Kritik und Protesten der Zivilgesellschaft schlagen ein paar der NGOs auch vor, wie Handels- und internationale Abkommen, welche die EU verhandelt und abschlieĂt, zu gestalten wären â inhaltlich auf das Wesentliche konzentriert, flexibler und demokratischer gestaltet, mit frĂźhzeitigem Einbezug der Beteiligten und mehr an Transparenz.
Mehr Demokratie stellt in ihrem Papier Forderungen zur Demokratisierung von EUâHandelsverträgen (April 2016)cite-ref-md-handelsvertraege-42-0[42] fest, dass âVorschläge, wie die Handelspolitik in Zukunft anders ablaufen soll, sehr seltenâ sind und bringt ihre âForderungen in die Diskussion...wie Handelsverträge der EU demokratisiert werden kĂśnnenâ ein, die der Autor in zwei Bereiche aufteilt â ohne und mit Ănderung der EUâVerträge:
A. Verbesserungen ohne Ănderung der EUâVerträge
1. Verhandlungstexte aller Seiten sind zu verĂśffentlichen
2. Mandat ist zwingend zu verĂśffentlichen
3. Umfassende Information des Europäischen Parlamentes
4. Gleichgewichtige Beteiligung von Interessenvertretern
5. Keine unkßndbaren Verträge und keine Verträge mit sehr langen Laufzeiten
6. Keine vorläufige Anwendung
B. Verbesserungen, die Ănderungen der EUâVerträge notwendig machen
1. [EUâ]Parlament beschlieĂt (zusammen mit dem [EU-Rat) Ăźber das [Verhandlungs-]Mandat
2. [EUâ]Parlament kann Nachverhandlungen durchsetzen
3. Direktdemokratische Kontrolle von Handelsverträgen wird ermÜglicht
Kritik
Mehrere Dutzend namhafte Wissenschaftler (unter anderem vom Max-Planck-Institut fĂźr Innovation und Wettbewerb) haben in Zusammenarbeit mit anerkannten Juristen in einer ausfĂźhrlichen Kritik das Europaparlament dazu aufgerufen, ACTA nicht zuzustimmen.cite-ref-43[43] Auch in der Politik und Ăffentlichkeit werden folgende Kritikpunkte zunehmend bekannt und werden entsprechend diskutiert.
Aushebelung der Menschenrechte und des Rechtsstaates
Amnesty International geht davon aus, âdass das Abkommen wegen seines Inhalts, der dort verankerten Verfahren und Institutionen negative Auswirkungen auf mehrere Menschenrechte hat, insbesondere das Recht auf ein angemessenes Verfahren, das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit und das Recht auf Zugang zu lebenswichtigen Medikamentenâ.cite-ref-44[44]
EDRi, eine internationale Vereinigung von BĂźrgerrechtsinitiativen, sieht ACTA als eine Aushebelung grundlegender Rechtsprinzipien. Die FĂśrderung der Zusammenarbeit privater Firmen zur Durchsetzung des Abkommens kĂśnne dazu fĂźhren, dass mutmaĂliche Rechtsverletzungen von Akteuren auĂerhalb der Justizsysteme verfolgt und bestraft werden. Dies mache die in Abschnitt 5 des Vertrags genannten Rechtsprinzipien (Meinungsfreiheit, Recht auf einen fairen Prozess und Datenschutz) wirkungslos. Dies verstoĂe wiederum gegen die Pflicht aus Artikel 21 EU-Vertrag, in allen Verträgen auf die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips zu achten.cite-ref-edri-international-relations-45-0[45]
Am bekanntesten ist die Vermutung der Gegner, ACTA kÜnne sich auf die Meinungsfreiheit im Internet auswirken und zu privatrechtlicher Zensur fßhren.cite-ref-46[46] Viele Internetnutzer sehen die Reformen als Eingriff in die Privatsphäre und ihre Grundrechte. Es wurde und wird befßrchtet, dass das internationale Handelsabkommen einen Ausgangspunkt fßr die weltweite Durchsetzung von Internetsperren bedeuten oder zu einem Three-Strikes-Modell wie in Frankreich fßhren kÜnnte.cite-ref-47[47]cite-ref-48[48]cite-ref-49[49]
Nach Abs. 5 des Bundesverfassungsgerichtsurteils bzgl. der Vorratsdatenspeicherung, welche fĂźr die ĂberprĂźfung durch die Internetdienstanbieter benĂśtigt wĂźrde, ist in Deutschland eine schwere Straftat erforderlich, um rechtmäĂig (wenn denn ein verfassungsgemäĂes Gesetz existiert) den kompletten Inhalt einer Kommunikation abzuhĂśren.
Nach § 100a der Strafprozessordnung (StPO) ist in Deutschland die Ăberwachung des Fernmeldeverkehrs nur im Falle einer in diesem Paragraphen aufgelisteten âschweren Straftatâ (z. B. Hochverrat und Gefährdung der demokratischen Ordnung) gesetzmäĂig.
Schädigung der Innovationsentwicklung
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist, dass ACTA Freiräume fĂźr Innovation beschneide und damit auch gelebte demokratische Werte wie Chancengleichheit, Bildungschancen, Forschung und Rechte von allen Unternehmen; bestehende Geschäftsmodelle wĂźrden damit einseitig bevorzugt.cite-ref-50[50] So sieht etwa der Verband der deutschen Internetwirtschaft eine Gefahr fĂźr das deutsche Wirtschaftswachstum durch ein Aufweichen des âverlässlichen nationalen und internationalen Rechtsrahmen der Internetwirtschaft, der Voraussetzung fĂźr Innovation und die weltweite digitale Entwicklung istâ.cite-ref-51[51] Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur bemängelt, ACTA zementiere ein reformbedĂźrftiges Urheber- und Verwerterrecht, das im heutigen digitalen Zeitalter veraltet sei.cite-ref-52[52]
Ausschluss der Ăffentlichkeit
Durch den Ausschluss von Ăffentlichkeit sowie von den fĂźr die behandelten Themen eigentlich zuständigen Organisationen wie der Weltorganisation fĂźr geistiges Eigentum (WIPO), der Welthandelsorganisation (WTO) sowie dem EU-Parlament seien die jahrelangen ACTA-Verhandlungen undemokratisch verlaufen.cite-ref-53[53] Die Organisation Reporter ohne Grenzen sprach in Bezug auf die VerĂśffentlichung der Verhandlungsergebnisse von einer âVerhinderung der demokratischen Debatteâ.cite-ref-54[54] Da die Verhandlungsteilnehmer davon ausgehen, dass der Vertrag nur so durchsetzbar ist, umgehen sie gezielt diejenigen internationalen Institutionen, die fĂźr solche Gespräche zuständig wären, etwa die WIPO, die als demokratischer KĂśrper gerade fĂźr die behandelten Themen gegrĂźndet wurde und transparente Verhandlungen mit einer grĂśĂeren Anzahl von Teilnehmern erfordern wĂźrde.cite-ref-55[55]
Auch dem EU-Parlament, dessen zuständiger Ausschuss INTA am 21. Juni 2012 ßber ACTA entscheiden soll, sind wichtige Dokumente zu ACTA jahrelang vorenthalten worden.cite-ref-acta-endg-ltig-kippen-56-0[56]
Kritisiert wird auĂerdem, dass ACTA durch bewusst schwammige Formulierungen Rechtsunsicherheit erzeuge. Zur Auslegung unklarer Begriffe sollen die Verhandlungsprotokolle zum Vertrag herangezogen werden, die jedoch noch nicht verĂśffentlicht worden sind. Daher sei es widersinnig und trage keineswegs zur Transparenz bei, wenn die Parlamente zum jetzigen Zeitpunkt Ăźber den Vertragsentwurf abstimmen wĂźrden, da sie den genauen Vertragsinhalt und seine Bedeutung bis heute noch nicht kennen.cite-ref-57[57]
Lizenzierung von Saatgut und Einschränkung von Generika
Kritiker â z. B. von der Anonymous-Bewegung oder von der Partei Die Linke â gehen davon aus, dass das Abkommen den Zugang zu Saatgut und lebenswichtigen Generika fĂźr ärmere Länder verwehren oder zumindest einschränken kĂśnne.cite-ref-58[58] Auch Kader Arif, der ehemalige Berichterstatter fĂźr das ACTA-Abkommen des Europäischen Parlaments, sieht eine Gefahr durch ACTA fĂźr Generika.cite-ref-59[59]
Die Kritiker sind auch der Ansicht, dass bezĂźglich der Urheberrechte âverdächtige Lieferungen [âŚ] ĂźberprĂźft werden kĂśnnten â und zwar nicht nur in den Ursprungs- und Zielländern der Ware, sondern auch in Transitländernâ, was wiederum Firmen âals Ansatz nehmen [kĂśnnten], um Generika [oder andere Produkte wie Saatgut] aus dem Verkehr zu ziehen, wenn sie Drittstaaten mit entsprechenden Verboten passieren â selbst dann, wenn diese Medikamente nach den Gesetzen des Ziellandes legal wärenâ.cite-ref-60[60]
In der Folge kÜnnten Generika (preisgßnstige Nachahmungen oder Modifikationen von Medikamenten) laut ACTA-Gegnern durch das Abkommen beispielsweise vom europäischen Zoll beschlagnahmt werden und somit gerade in der Dritten Welt die medikamentÜse Behandlung von AIDS, HIV und anderen Krankheiten erschwert beziehungsweise verhindert werden.
Diese Bedenken kommen auch von der Hilfsorganisation Ărzte ohne Grenzen, die die beteiligten Staaten aufgefordert hat, ACTA nicht zu unterzeichnen, bis alle Unsicherheiten Ăźber die mĂśgliche Einschränkung der Generikaproduktion ausgeräumt sind.cite-ref-61[61]
Umstrittene Schadenersatzregelung
Problematisiert wird auch die Schadensersatzregelung in Artikel 9. Der FFII ist der Ansicht, die Ausweitung des Schadensersatzes auf entgangenen Gewinn wĂźrde nicht den erlittenen Verlust der Rechteinhaber reflektieren.cite-ref-baker-4-april-2011-62-0[62]cite-ref-ffii-analysis-63-0[63] Madhukar Sinha, Professor am AuĂenhandelsinstitut Indian Institute of Foreign Trade befĂźrchtet, diese Regelung kĂśnnte zu ĂźberhĂśhten Schadensersatzzahlungen fĂźhren.cite-ref-sinha-64-0[64] Joachim Schrey meint, diese MĂśglichkeit bestĂźnde im deutschen Urheberrecht schon heute und wĂźrde daher keine Veränderung bedeuten.cite-ref-kur-4-7[4]
Anti-ACTA-Massenproteste und Ratifizierungsstopps
Die Piratenparteien verschiedener Länder veranstalteten schon am 26. und 28. Juni 2010 Demonstrationen gegen das ACTA-Abkommen.cite-ref-65[65] Die Demonstrationen fanden in mehreren Ländern statt, darunter auch in einigen deutschen Städten. Organisatoren waren hier die Piratenpartei Deutschland sowie freie, unabhängige Netzaktivisten. Im FrĂźhjahr 2011 folgten in ganz Europa weitere und bedeutend grĂśĂere Demonstrationen, da die Ratifizierung des Gesetzes durch die EU-Länder näher rĂźckte.
Europäische Protesttage: 11. und 25. Februar 2012 und am 9. Juni 2012
In Deutschland, Frankreich, Polen, GroĂbritannien, Bulgarien, Portugal, Ăsterreich, der Schweiz, und auch Kanada und weiteren Ländern fanden am 11. Februar 2012 unter dem Motto âACTA ad actaâ zahlreiche Demonstrationen gegen ACTA statt.cite-ref-66[66] Europaweit demonstrierten am 11. Februar zwischen 150.000 und 200.000 Menschen in 200 Städten.cite-ref-67[67]
Trotz Temperaturen um die â10 °C haben in Deutschland am 11. Februar 2012 Ăźber 100.000 Menschen in 55 Städten gegen ACTA demonstriert.cite-ref-68[68] Die am Tag vor den Demonstrationen verĂśffentlichte Aussage der deutschen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen,cite-ref-69[69] geriet dabei stark unter Kritik, da dies als Versuch gewertet wurde, die Demonstrationen als unnĂźtz erscheinen zu lassen und das Abkommen dennoch zu einem späteren Zeitpunkt (etwa während der FuĂball-Europameisterschaft 2012) zu unterzeichnen, wenn das Ăśffentliche Interesse nicht mehr auf ACTA gerichtet ist.cite-ref-70[70] UnterstĂźtzt wurden die Proteste unter anderem von dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac, der Piratenpartei, BĂźndnis 90/Die GrĂźnen, Die Linke, Anonymous, sowie dem Chaos Computer Club (CCC).cite-ref-71[71]
Am 25. Februar fanden weitere Proteste in zahlreichen europäischen Ländern statt.cite-ref-72[72]
Anti-ACTA-Online-Unterschriften
⢠Avaaz: Die politische Plattform Avaaz sammelte seit dem 25. Januar 2012 ßber 2,8 Millionen Online-Unterschriften gegen das ACTA-Vorhaben, ihre bisher zweiterfolgreichste Kampagnecite-ref-75[75] (nach der gegen SOPA mit ßber 3,4 Millionen Unterschriftencite-ref-76[76]).
Nachdem die Europäische Kommission den umstrittenen Gesetzentwurf dem Europäischen Gerichtshof formal zur ĂberprĂźfung vorlegte, startete Avaaz am 1. März eine neue Kampagne mit der Forderung, der Gerichtshof solle die rechtlichen Auswirkungen ACTAs umfassender untersuchen als von der Europäischen Kommission beantragt und hierĂźber ein Gutachten verĂśffentlichen; hierfĂźr wurden inzwischen Ăźber 730.000 Unterschriften gesammelt.cite-ref-77[77] Am 5. April 2012 startete Avaaz eine Protestkampagne gegen CISPA, einen neuen US-amerikanischen Gesetzentwurf zu demselben Thema. HierfĂźr wurden inzwischen Ăźber 680.000 Unterschriften gesammelt.cite-ref-78[78]
⢠Campact: Die Online-Kampagnenplattform Campact richtete einen Appell an die Deutschen Abgeordneten des EU-Parlamentes, ACTA am 29. Februar 2012 im Ausschuss fßr internationalen Handel des Europäischen Parlaments abzulehnen, und sammelte hierfßr ßber 71.000 Online-Unterschriften.cite-ref-acta-endg-ltig-kippen-56-1[56]
⢠Ăffentliche Online-Petition des Deutschen Bundestags: Ăber die Internetplattform des Deutschen Bundestags fĂźr Online-Petitionen startete am 10. Februar 2012 eine Ăśffentliche Petition mit dem Ziel, die Ratifizierung von ACTA auszusetzen.cite-ref-79[79] Diese konnte bis zum 22. März 2012 von UnterstĂźtzern des Anliegens mitgezeichnet werden, was einem Zeitraum von 6 Wochen entsprach. Ziel der UnterstĂźtzer war es, bereits in den ersten 4 Wochen mehr als 50.000 Mitzeichner vorweisen zu kĂśnnen, um vom Petitionsausschuss des Bundestags eingeladen und angehĂśrt zu werden; am 10. März 2012 waren es jedoch erst ca. 35.000 Mitzeichner, daher konnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Am 15. März 2012 betrug die Beteiligung an der Petition 55.000 Mitzeichner, so dass eine Ăśffentliche Beratung des Petitionsausschusses erfolgen muss.
Polen
Seit dem 25. Januar 2012 kam es in Polen zu Massenprotesten. In den Städten Warschau, Danzig, Krakau, Breslau, Gdynia, Kattowitz, GorzĂłw Wielkopolski, Sosnowiec, Bydgoszcz, Koszalin, CzÄstochowa, Olsztyn, RzeszĂłw, Stettin, ToruĹ, Bielsko-BiaĹa, Zielona GĂłra und ĹĂłdĹş gingen mehrere zehntausend Menschen gegen die ACTA-Gesetzgebung auf die StraĂe.cite-ref-heisepolen-80-0[80]cite-ref-81[81]cite-ref-82[82] Soziologen sprechen von der âgrĂśĂten BĂźrgerbewegung seit der GrĂźndung der Gewerkschaft SolidarnoĹÄ 1980â.cite-ref-83[83] Am 3. Februar wurde die Ratifizierung von ACTA in Polen wegen der starken Proteste bis auf Weiteres gestoppt.cite-ref-84[84] Gleichzeitig sagte der polnische Ministerpräsident Donald Tusk, es âgelte, die westliche Kultur vor Internet-Piraterie zu schĂźtzenâ, und seine Regierung werde das ACTA-Abkommen nicht zurĂźckziehen, âbloĂ weil eine Gruppe dasâ fordere â eine solche Regierung kĂśnne gleich zurĂźcktreten.cite-ref-tschechien-85-0[85] Am 17. Februar 2012 hat Tusk seine Unterschrift fĂźr ACTA bedauert und das EU-Parlament aufgefordert, das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA zu stoppen. Tusk sagte: âIch hatte nicht recht. Die Argumente haben mich Ăźberzeugt.â [Das Abkommen entspreche nicht] âder Wirklichkeit des 21. Jahrhundertsâ.cite-ref-86[86] Gleichzeitig zur Ratifizierung von ACTA in Slowenien hat Tusk an alle Parteien im EU-Parlament, mit denen seine Platforma Obywatelska zusammenarbeitet, einen offenen Brief geschrieben, in dem er vorschlägt, ACTA abzulehnen.cite-ref-musikindustrie-37-1[37]
Tschechien, Slowakei, Lettland, Slowenien, Bulgarien und Litauen
Am 6. Februar 2012 wurde die ACTA-Ratifizierung von Tschechien nach Protesten bis auf Weiteres gestoppt, nachdem die Anti-ACTA-Proteste einen neuen HĂśhepunkt erreicht hatten.cite-ref-tschechien-85-1[85]cite-ref-slowakeistopp-87-0[87] So haben âHackerâ der Bewegung Anonymous eine Liste mit privaten Informationen zu allen Mitgliedern der Regierungspartei ODS entwendet und sie den tschechischen Zeitungen zugespielt.cite-ref-tschechien-85-2[85]
Die slowenische Botschafterin in Japan Helena Drnovsek Zorko bereut ihre Unterschrift und entschuldigte sich âklar bei der Ăffentlichkeit und bei ihren Kindern dafĂźr, den Vertrag unterzeichnet zu habenâ.cite-ref-zorko-89-0[89] Sie rief ferner âdie Slowenen auf, sich mĂśglichst zahlreich an der Anti-ACTA-Protest-Aktion zu beteiligenâ.cite-ref-zorko-89-1[89]
Deutschland, Ăsterreich, Schweiz und Niederlande
Am 10. Februar teilte in Deutschland das Auswärtige Amt mit, man habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurĂźckgezogen. Am 15. Februar folgte auch die Niederlande.cite-ref-businessweek-2012-02-14-90-1[90] Am 18. Februar gab auch in Ăsterreich Johann Mayer, Abgeordneter der SPĂ bekannt, dass im Nationalrat das Abkommen nicht vor einer Bestätigung durch das EU-Parlament ratifiziert wird. Die Ăsterreichische Volkspartei zĂśgert zwar noch, kann aber allein nichts ratifizieren.cite-ref-93[93] Am 9. Mai 2012 teilte der Schweizer Bundesrat mit, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen.cite-ref-94[94]
EU-Parlament
Am 4. Juli 2012 lehnte das Europäische Parlament mit 478 Gegenstimmen (bei 39 Ja-Stimmen und 165 Enthaltungen) ab.cite-ref-95[95]
Die Fraktionen im Europäischen Parlament stimmten wie folgt ab:cite-ref-96[96]
| Fraktion | Jastimmen | Gegenstimmen | Stimmenthaltungen | hat nicht abgestimmt |
|---|---|---|---|---|
| ALDE | 00 2 | 0 65 | 0 12 | 00 6 |
| ECR | 00 0 | 0 11 | 0 35 | 00 6 |
| EFD | 00 3 | 0 27 | 00 3 | 00 1 |
| EVP | 0 33 | 0 96 | 109 | 0 33 |
| GrĂźne/EFA | 00 0 | 0 57 | 00 0 | 00 2 |
| GUE/NGL | 00 0 | 0 30 | 00 0 | 00 4 |
| S&D | 00 1 | 167 | 00 6 | 0 15 |
| Fraktionslose | 00 0 | 0 25 | 00 0 | 00 5 |
Reaktionen der EU-Kommission
Die EU-Kommission sah auch trotz der Massenproteste keinen Grund, von der ACTA-Gesetzgebung Abstand zu nehmen, und fĂźhrte die Aktionen der Demonstranten auf âunzureichende Informationspolitikâ von Seiten der EU zurĂźck.cite-ref-97[97] Der zuständige EU-Kommissar Karel de Gucht sprach in diesem Zusammenhang von einer âaggressiven pan-europäischen Kampagne gegen ACTAâ, plädiert aber dafĂźr, ACTA im Hinblick auf betroffene Grundrechte dem EuGH zur PrĂźfung vorzulegen.cite-ref-98[98]
Am 13. Februar 2012 forderte die EU-Justizkommissarin Viviane Reding eine ĂberprĂźfung der ACTA-Gesetzgebung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sie sagte: âDer Schutz von Urheberrechten kann die Aufhebung von Meinungs- und Informationsfreiheit nie rechtfertigenâ und deshalb seien Netzsperren fĂźr sie niemals eine Option.cite-ref-99[99] Im Dezember 2012 gab die EU-Kommission bekannt, dass sie ihre Anfrage an den EuGH fĂźr eine Rechtsmeinung zum Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zurĂźckzieht, weil sie keine realistischen Aussichten fĂźr einen Abschluss dieses Abkommens mehr sieht.cite-ref-100[100]cite-ref-101[101]
Inhaltliche Ăberschneidungen mit kĂźnftigen Abkommen
IPRED
Trotz der Zusage des Chefs der konservativen Partei im Europaparlament, Joseph Daul, ACTA sei âam Endeâ,cite-ref-102[102] sehen die Kritiker von ACTA das Thema weiterhin als Bedrohung, da die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED, Richtlinie 2004/48/EG, Schutz der Rechte an geistigem Eigentum) gerade in Bezug auf das Internet ACTA sehr ähnlich sei.cite-ref-ppb-103-0[103] Laut der Piratenpartei Braunschweig kĂśnne mit IPRED genauso wie mit ACTA ein Internetanschluss auf Zuruf durch die Rechteinhaber und ohne einen Gerichtsbeschluss gesperrt werden. Dies bedeute âim schlimmsten Fall eine Umkehr der Beweislast. MĂśchte ein Betroffener seinen Internetzugang zurĂźckhaben, [mĂźsse] er dagegen klagen und seine Unschuld beweisen. Hier [gelte] nun nicht mehr das Prinzip der Unschuldsvermutung. Stattdessen [werde] erneut versucht, jeden einzelnen BĂźrger unter einen Generalverdacht zu stellen und zu kriminalisieren.âcite-ref-ppb-103-1[103]
TPP
Das Abkommen fßr Transpazifische strategische wirtschaftliche Partnerschaft (TPP), soll ACTA ebenfalls sehr ähnlich sein.cite-ref-104[104]cite-ref-105[105] Laut Netzaktivist Markus Beckedahl sammeln sich unter diesem Abkommen unter der Fßhrung der USA die Länder, die eine besonders harte Linie vertreten, wie etwa Gefängnisstrafen fßr TauschbÜrsenbenutzer in Japan. Im TPP finden sich Punkte aus ACTA wieder, die unter Federfßhrung der EU aus dem Abkommen entfernt oder verwässert worden waren.cite-ref-106[106]
Fßr die anstehenden Vereinbarungen fßr die Trans-Pacific Partnership, die Washington momentan mit Pazifikanrainern aushandelt, drängt die Internet Society (ISOC) auf mehr Transparenz und die Frage, ob diese Vereinbarung ähnliche Regelungen wie ACTA oder CETA enthält.cite-ref-heise-1637478-107-0[107]
CETA und TTIP/TAFTA
AuszĂźge aus einem geplanten Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurden von dem Juraprofessor Michael Geist verĂśffentlicht. In diesem Entwurf finden sich in einem Kapitel zum âSchutz geistigen Eigentumsâ umstrittene Klauseln aus dem ACTA-Abkommen wieder. In einer GegenĂźberstellung beider Texte wĂźrden sie wie voneinander abgeschrieben wirken. Enthalten sind etwa das Three-Strikes-System der âabgestuften Erwiderungâ auf Urheberrechtsverletzungen und ein Auskunftsanspruch auf Ermittlung von IP-Adressen von Rechtsverletzern.cite-ref-heise-1636041-108-0[108] Es ist zu vermuten, dass das analoge Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten, das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP/TAFTA), das ebenfalls geheim verhandelt wird, entsprechende Klauseln enthält.
John Clancy, Sprecher von EU-Handelskommissar Karel De Gucht, kommentiert das geleakte Dokument dahingehend, dass Passagen zur âverstärkten Kooperationâ zwischen Internetprovidern und Rechteinhabern und zivilrechtliche AuskunftsansprĂźche zu IP-Adressen nicht mehr Teil des aktuellen CETA-Entwurfs seien. Es habe inzwischen Ănderungen gegeben, und es kĂśnnten noch weitere Korrekturen folgen.
IDG zitiert weiter, dass die Absage des EU-Parlaments an ACTA bei einer ĂberprĂźfung des Textes berĂźcksichtigt werde. Die enthaltenen strafrechtlichen Sanktionen verhandele die Kommission allein im Namen der Mitgliedstaaten. Das Ergebnis kĂśnne ähnlich wie das Handelsabkommen mit SĂźdkorea aussehen.cite-ref-heise-1637478-107-1[107]
Reaktionen
Bßrgerrechtsorganisation wie La Quadrature du Net fordern nach Auftauchen ähnlicher Vorhaben den bei ACTA wie CETA verantwortlichen Initiator EU-Handelskommissar Karel De Gucht auf, dass dieser den Willen der Bßrger nicht länger ignorieren solle, da europäische Volksvertreter ihren Willen klar zum Ausdruck gebracht hatten. Sie fordern, dass CETA gestoppt werden mßsse, genau so wie andere Versuche, ACTA wieder auferstehen zu lassen.cite-ref-heise-1636041-108-1[108]
The Internet Defense League
Als direkte Reaktion auf ACTA wurde im Juli 2012 die Internet Defense League (kurz IDL, zu Deutsch Liga zur Verteidigung des Internets) gegrßndet.cite-ref-109[109] Neben ACTA hat sich die Organisation ausdrßcklich gegen CISPA, PIPA und SOPA sowie grundsätzliche alle Eingriffe in die freiheitlichen Strukturen des Internets ausgesprochen.cite-ref-110[110] Zur Internet Defense League gehÜren zum Beispiel die Mozilla Foundation, die Software WordPress respektive das dahinter stehende Unternehmen Automattic und der Social-Bookmarking-Dienst Reddit. Jeder Betreiber einer Website kann sich an der Internet Defense League durch Installation eines Widgets beteiligen.cite-ref-111[111]
Siehe auch
⢠WCT â WIPO-Urheberrechtsvertrag
⢠Clean IT â EU-Projekt zur Entwicklung einer flächendeckenden Kontrolle der europäischen Internetinhalte.
⢠IPRED â Intellectual Property Rights Enforcement Directive, EU-eigene Initiative gegen CopyrightverstĂśĂe
⢠CCDP â Communications Capabilities Development Programme, geplante Internet-Ăberwachungsdatenbank fĂźr GroĂbritannien
⢠INDECT â geplantes EU-Ăberwachungssystem
⢠CETA â Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada
⢠MAI â Multilaterales Investitionsabkommen
⢠TiSA â Trade in Services Agreement
⢠TPP â Trans-Pacific Partnership / Transpazifische strategische wirtschaftliche Partnerschaft
Weblinks
Commons
: Anti-Counterfeiting Trade Agreement
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Anti-Counterfeiting Trade Agreement
â Quellen und Volltexte (englisch)
Wikinews: Europaweite Protestaktionen gegen ACTA
â Nachricht
⢠Offizieller Text des Ăbereinkommens auf den Seiten der Europäischen Kommission (Deutsch, PDF; 185 kB)
⢠ACTA und das deutsche Recht (Kommentierte Darstellung)
⢠Webseite der Europäischen Kommission zum Thema (englisch)
⢠Offizielle Website der Anti-ACTA Bewegung in Deutschland
⢠Anti-ACTA-Seite der Piratenpartei der Schweiz (Memento vom 10. Februar 2014 im Internet Archive)
⢠Ăbersicht Ăźber den aktuellen Stand des Ratifizierungsprozesses in der EU
Einzelnachweise
cite-note-11. â Golla: Das ACTA-Abkommen, DFN-Infobrief Recht 05/2010, 4 f. (Memento vom 8. November 2012 im Internet Archive) (PDF; 2,4 MB)
cite-note-acta-dec-22. â Anti-Counterfeiting Trade Agreement (3. Dezember 2010) (PDF; 90 kB)
cite-note-33. â Stefan Krempl: EU-Parlament beerdigt ACTA. In: heise online. 4. Juli 2012, abgerufen am 4. Juli 2012.
cite-note-kur-44. â Joachim Schrey und Thomas W. Haug: ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) â ohne Auswirkungen auf das deutsche und europäische Recht in Kommunikation & Recht 2011, Heft 3, Seiten 171 ff.
cite-note-ec-tradoc-55. â The Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) â Fact sheet. (PDF) trade.ec.europa.eu, archiviert vom Original am 31. Januar 2012; abgerufen am 13. Mai 2014 (englisch).
cite-note-ustr-tradoc-66. â Handelsvertreter der Vereinigten Staaten: Trade Facts â Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) (Abruf am 6. Juni 2011; PDF; 50 kB).
cite-note-acta-deutsch-aug2011-77. â HandelsĂźbereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (23. August 2011). (PDF; 200 kB) register.consilium.europa.eu, abgerufen am 2. März 2012.
cite-note-ferner-88. â Rechtsreferendar Jens Ferner: Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) und das deutsche Recht. (Memento vom 3. Mai 2012 im Internet Archive) vom 1. Februar 2012.
cite-note-99. â BGH, 11. März 2004 â I ZR 304/01
cite-note-1010. â EuGH, 12. November 2002 â C-206/01
cite-note-1111. â BGH, 10. Februar 1987 â KZR 43/85.
cite-note-1212. â Article 29 Data Protection Working Party, 15. Juli 2010, D (2010) 11185.
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